AGB Bannerwerbung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Schaltung von Bannerwerbung auf GillbachNetz
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bannerwerbung (nachfolgend „Werbe-AGB") gelten für alle Verträge zwischen Vanikumer Druck Service, Inhaber Guido Milzarek, Dreschgasse 26, 41569 Rommerskirchen (nachfolgend „Anbieter") und ihren Werbekunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Schaltung von Bannerwerbung auf der Plattform GillbachNetz (www.gillbachnetz.de).
(2) Auftraggeber sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie Vereine. Geschäfte mit Verbrauchern (§ 13 BGB) im Bereich Bannerwerbung werden ausdrücklich nicht angeboten.
(3) Diese Werbe-AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Werbeauftrag ist die Vereinbarung über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel auf der Plattform.
(2) Werbemittel ist insbesondere ein Banner, bestehend aus Bild und/oder Text, ggf. mit einem Verweis (Link) auf eine vom Auftraggeber genannte Online-Adresse.
(3) Werbefläche sind die in den Mediadaten bzw. der Preisliste des Anbieters jeweils aktuell ausgewiesenen Plätze (z. B. Format 300x250, rechte oder linke Spalte) auf der Plattform.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Werbeflächen, Formate und Preise auf der Plattform stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber.
(2) Mit Absenden des Buchungsformulars („Werbung kostenpflichtig anfragen") gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter das Angebot durch eine Auftragsbestätigung (per E-Mail oder durch Rechnungsstellung) annimmt oder mit der Schaltung des Werbemittels beginnt.
(3) Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder ihre Veröffentlichung für den Anbieter unzumutbar ist.
§ 4 Preise, Rabatte, Zahlung
(1) Es gelten die im Buchungsformular bzw. in den Mediadaten zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Eingeräumte Mengenrabatte (z. B. ab 7, 14, 30 oder 90 Tagen Laufzeit) ergeben sich aus den Mediadaten und werden bei der Buchung automatisch berücksichtigt.
(3) Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) und einen Pauschalbetrag von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB, nur bei B2B) geltend zu machen sowie die laufende Werbeschaltung zu unterbrechen, bis der Zahlungsrückstand ausgeglichen ist.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Schaltung von Werbeaufträgen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen, insbesondere bei Erstkunden.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers, Werbemittel
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werbemittel rechtzeitig und in der vom Anbieter geforderten Form (Format, Dateigröße, Auflösung) zur Verfügung zu stellen.
(2) Sofern der Auftraggeber wünscht, dass der Anbieter ein Werbemittel erstellt, gilt dies als gesonderter Werkvertrag. Die Vergütung hierfür wird gesondert vereinbart.
(3) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über alle erforderlichen urheber-, marken- und sonstigen Rechte am Werbemittel verfügt und dass das Werbemittel nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Heilmittelwerbegesetz, Jugendmedienschutz- Staatsvertrag) verstößt.
(4) Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter alle für die Schaltung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte, beschränkt auf den vereinbarten Schaltzeitraum.
(5) Werbemittel werden durch den Anbieter mit dem Hinweis „Anzeige" oder vergleichbar kenntlich gemacht.
§ 6 Freistellung
(1) Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Vorschriften, Rechte Dritter oder dieser Werbe-AGB durch das Werbemittel oder die unter dem Link erreichbaren Inhalte gegen den Anbieter geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(2) Der Auftraggeber unterstützt den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten.
§ 7 Schaltung, Platzierung, Ersatzschaltungen
(1) Die Schaltung erfolgt entsprechend der vereinbarten Position (z. B. rechte/linke Spalte) und Laufzeit. Die genaue Platzierung innerhalb der gewählten Position liegt im technischen Ermessen des Anbieters.
(2) Eine geringfügige Umplatzierung innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist zulässig, soweit dies keinen wesentlichen nachteiligen Einfluss auf die Werbewirkung hat.
(3) Fällt die Durchführung eines Werbeauftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so wird die Schaltung nach Möglichkeit nachgeholt. Ist eine Nachholung nicht zumutbar, wird der entsprechende Anteil der Vergütung erstattet.
§ 8 Gewährleistung, Mängelrüge
(1) Der Anbieter schuldet eine im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen einwandfreie Wiedergabe der Werbung.
(2) Der Auftraggeber hat die Schaltung unverzüglich nach Beginn zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 5 Werktagen schriftlich oder per E-Mail zu rügen.
(3) Bei berechtigter Mängelrüge hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung oder eine Ersatzschaltung höchstens in Höhe der Vergütung der mangelhaften Schaltung.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes; für leichte Fahrlässigkeit nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den dreifachen Auftragswert pro Schadensfall begrenzt.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Anzahl von Impressionen, Klicks oder Conversions, soweit diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
(4) Der Anbieter haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Werbekennzeichnung, DSA-Pflichten
(1) Werbung wird auf der Plattform deutlich als solche erkennbar gemacht (Art. 26 DSA). Die Plattform stellt zu jeder eingeblendeten Werbung dem Nutzer in geeigneter Weise zur Verfügung: a) den Hinweis, dass es sich um Werbung handelt, b) die Identität der Person, für die geworben wird, und — soweit abweichend — c) die Identität der Person, die die Werbung bezahlt hat.
(2) Der Auftraggeber stellt dem Anbieter alle hierfür erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(3) Werbung, die sich gezielt an Minderjährige richtet, sowie Werbung, die auf Profilbildung mit besonderen Datenkategorien (Art. 9 DSGVO) beruht, ist auf der Plattform nicht zulässig.
§ 11 Vertragslaufzeit, Stornierung
(1) Die Laufzeit der Werbeschaltung ergibt sich aus dem Werbeauftrag.
(2) Eine Stornierung ist bis 3 Werktage vor Schaltbeginn kostenlos möglich. Bei späterer Stornierung sind 50 % der vereinbarten Vergütung als Aufwandsentschädigung zu zahlen. Nach Schaltbeginn ist eine Stornierung ausgeschlossen; die volle Vergütung ist zu zahlen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (insbesondere bei rechtswidrigen Inhalten oder Zahlungsverzug) bleibt unberührt.
§ 12 Datenschutz
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Grevenbroich, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz/Wohnsitz im Ausland hat oder nach Vertragsschluss verlegt.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser Werbe-AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Werbe-AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der Werbe-AGB im Übrigen unberührt.
